Funk­ausbild­ung

Ausbild­ung der Sprech­funk­zeug­nisse

SRC: Short Range Certificate


SRC - Gültigkeitsbereich und Zweck

Das Short Range Certificate (SRC) ist die amtliche Berechtigung zur Teilnahme am Seefunkdienst des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems "Global Maritime Distress and Safety System" (GMDSS) auf Sportbooten. Das SRC ist International und unbefristet gültig.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate SRC berechtigt zum Betrieb einer UKW- DSC- Sprechfunkanlage und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Im Gegensatz zu den amtlichen Sportbootführerscheinen ist es allerdings nicht ausreichend, dass nur der Schiffsführer im Besitz des Funkbetriebszeugnisses ist. Jeder, der die Seefunkstelle bedient, muss über das entsprechende amtliche Funkbetriebszeugnis verfügen.

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Ausbildung SRC - Theorie & Kurs­anmeldung

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Ausbildung SRC - Praxis & Übungstermine

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Voraussetzungen

Für den Erwerb des UBI ist nur das Mindestalter zu beachten.

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • (Am tag der Zulassung min. 14 Jahre + 9 Monate)

Für das UKW-Sprechfunkzeugnis werden Deutsche und grundlegenden Englischkenntnisse sowie grundlegendes, englisches, nautisches Vokabular benötigt.

Tip.:
Das Aufnehmen und Übersetzen, sowie das nötige Vokabular werden in den Funkkursen der SRN ausgiebig geübt.

Theorie­prüfung

Die theoretische Prüfung findet anhand der Beantwortung eines Multiple-Choice Fragebogens statt. Die Auswahl der Fragen stammt aus dem 180 Fragen umfassenden SRC-Fragenkatalogs und umfasst folgende Themenbereiche:
  • Mobiler Seefunkdienst und Weltweites Seenotund Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
  • Funkeinrichtungen und Seefunkstellen
  • Digitaler Selektivruf (DSC)
  • UKW (VHF) – Sprechfunk
  • Betriebsverfahren und Rangfolgen
  • Nautische und Meteorologische Warnnachrichten (NAVTEX)
  • Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)

Zusätzlich zur Beantwortung der Multiple-Choice-Fragen muss die Aufnahme eines Textes in englischer Sprache durchgeführt werden, dies erfolgt in Form eines Diktats einer der festgelegten Kurztexte. Weiter muss die sinngemäße Übersetzung eines Kurztextes vom Deutschen ins Englische durchgeführt werden. Es handelt sich um Aufgabenteile, die in Schriftform durchzuführen sind, ggfs. ist eine mündliche Ergänzung nötig.

Praxis­prüfung

Die Praxisprüfung des SRC umfasst die folgenden Themenbereiche:

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden von Notalarmen per DSC

  • Abrufen einer Empfangenen DSC-Nachricht aus dem Gerätespeichers und Bestätigung

  • Absetzen einer Notmeldung

  • Weiterleiten einer Notmeldung

  • Beenden des Notverkehrs

  • Zurücknahme eines Fehlalarms

  • Senden einer Dringlichkeitsmeldung (DSC und Sprechfunk)

  • Senden einer Sicherheitsmeldung (DSC und Sprechfunk)

Weitere Informastionen zum SRC (Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis) auf ELWIS zu finden - dem Online-Serviceangebot der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV):

SRC: SHORT RANGE CERTIFICATE

UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis


UBI - Gültigkeitsbereich und Zweck

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Beispiele: Für Skipper in Holland gelten das Ijsselmeer und die Wattengewässer bis zu den Inseln noch als Binnenfunk. Die deutschen Schifffahrtsstraßen 1-3 können sowohl mit Seefunk als auch mit Binnenfunk befahren werden. Als Skipper kommt man mit der Bootsüberführung über die Elbe nur bis zum Beginn des Elbeseitenkanals. Auf dem Mittellandkanal ist UBI erforderlich.

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Voraus­setzungen

Für den Erwerb des UBI ist nur das Mindestalter zu beachten.

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • (Am tag der Zulassung min. 14 Jahre + 9 Monate)

Für das UKW-Sprechfunkzeugnis werden ausschließlich Deutsche Sprachkenntnisse benötigt.

Theorie­prüfung

Die theoretische Prüfung findet anhand der Beantwortung eines Multiple-Choice Fragebogens statt. Die Auswahl der Fragen stammt aus dem 130 Fragen umfassenden UBI-Fragenkatalogs und umfasst folgende Themenbereiche:
  • Technik der Funkanlagen
  • Frequenzen und deren Verwendungszweck
  • Funkstellen

  • Verkehrskreise

  • Verschiedene Funkverkehrsarten & Rangfolge

  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)

Praxis­prüfung

Die Praxisprüfung des UBI umfasst die folgenden Themenbereiche:

  • Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (Bsp.: Kanalwahl, Einstellen d. Sendeleistung, Bedienung d. Squelch)
  • Binnenschifffahrtsfunk / Routineverkehr (Bsp.: Beantwortung von Anrufen, Anruf an eine oder alle Funkstellen)

  • Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr

Für Inhaber des SRC oder LRC können ist eine verkürzte Praxisprüfung möglilch. 

Weitere Informationen zu UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) wie beispielsweise Hinweise zum Prüfungsablauf, Beispiele für die praktischen Prüfungsteile sowie den aktuellen Fragenkatalog können auf der Webseite vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik eingesehen werden:

UBI: UKW-SPRECHFUNKZEUGNIS

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