Törnanmeldung Vorraussetzung

  • Mitgliedschaft in der SRN

    Voraussetzung für die Teilnahme am Törn ist die Mitgliedschaft in der SRN.

    Du bist noch kein SRN-Mitglied? Kein Problem!
    Wir bieten auch eine Schnupper­mitgliedschaft an.

  • Törnvereinbarung

    Alle Teilnehmer müssen die Törnvereinbarung der SRN anerkennen. Sie ist Bestandteil der Törn-Anmeldungern. Törnanmeldeungen nur über Online-Anmeldung der ausgeschriebenen Törns.
    Für Jugendliche unter 18 Jahre, die alleine am Törn teilnehmen, muss zusätzlich eine Anmeldung vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden (siehe Formular) und über die Kontaktadresse per mail oder auf postalischem Weg an den SRN geschickt werden.

  • Bezahlung

    Die Teilnahmekosten der Fahrtentörns  werden nach Rechnungsstellung von den jeweiligen Teilnehmern spätestesten 4 Wochen vor Törnantritt überwiesen. Die Zahlungsaufforderung wird jeweils nach der der erfolgten Anmeldung (incl. Bestätigung) spätestens 8 Wochen vor Törnbeginn verschickt.

Infos zur Mitgliedschaft

Formulare...

Anmeldung zum Törn für Teilnehmer unter 18Jahren

Die Törnanmeldung von Minderjährigen Teilnehmern muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Für das Formular: bitte den Organisator des Törns kontaktieren.

 
 

Funk

Funk­ausbild­ung

Ausbild­ung der Sprech­funk­zeug­nisse

SRC: Short Range Certificate


SRC - Gültigkeitsbereich und Zweck

Das Short Range Certificate (SRC) ist die amtliche Berechtigung zur Teilnahme am Seefunkdienst des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems "Global Maritime Distress and Safety System" (GMDSS) auf Sportbooten. Das SRC ist International und unbefristet gültig.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate SRC berechtigt zum Betrieb einer UKW- DSC- Sprechfunkanlage und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Im Gegensatz zu den amtlichen Sportbootführerscheinen ist es allerdings nicht ausreichend, dass nur der Schiffsführer im Besitz des Funkbetriebszeugnisses ist. Jeder, der die Seefunkstelle bedient, muss über das entsprechende amtliche Funkbetriebszeugnis verfügen.

Nächste SRC-Kurse

Voraussetzungen

Für den Erwerb des UBI ist nur das Mindestalter zu beachten.

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • (Am tag der Zulassung min. 14 Jahre + 9 Monate)

Für das UKW-Sprechfunkzeugnis werden Deutsche und grundlegenden Englischkenntnisse sowie grundlegendes, englisches, nautisches Vokabular benötigt.

Tip.:
Das Aufnehmen und Übersetzen, sowie das nötige Vokabular werden in den Funkkursen der SRN ausgiebig geübt.

Theorie­prüfung

Die theoretische Prüfung findet anhand der Beantwortung eines Multiple-Choice Fragebogens statt. Die Auswahl der Fragen stammt aus dem 180 Fragen umfassenden SRC-Fragenkatalogs und umfasst folgende Themenbereiche:
  • Mobiler Seefunkdienst und Weltweites Seenotund Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
  • Funkeinrichtungen und Seefunkstellen
  • Digitaler Selektivruf (DSC)
  • UKW (VHF) – Sprechfunk
  • Betriebsverfahren und Rangfolgen
  • Nautische und Meteorologische Warnnachrichten (NAVTEX)
  • Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)

Zusätzlich zur Beantwortung der Multiple-Choice-Fragen muss die Aufnahme eines Textes in englischer Sprache durchgeführt werden, dies erfolgt in Form eines Diktats einer der festgelegten Kurztexte. Weiter muss die sinngemäße Übersetzung eines Kurztextes vom Deutschen ins Englische durchgeführt werden. Es handelt sich um Aufgabenteile, die in Schriftform durchzuführen sind, ggfs. ist eine mündliche Ergänzung nötig.

Praxis­prüfung

Die Praxisprüfung des SRC umfasst die folgenden Themenbereiche:

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden von Notalarmen per DSC

  • Abrufen einer Empfangenen DSC-Nachricht aus dem Gerätespeichers und Bestätigung

  • Absetzen einer Notmeldung

  • Weiterleiten einer Notmeldung

  • Beenden des Notverkehrs

  • Zurücknahme eines Fehlalarms

  • Senden einer Dringlichkeitsmeldung (DSC und Sprechfunk)

  • Senden einer Sicherheitsmeldung (DSC und Sprechfunk)

Weitere Informastionen zum SRC (Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis) auf ELWIS zu finden - dem Online-Serviceangebot der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV):

www.ELWIS.de > Schifffahrtsrecht > Sprechfunkzeugnisse > Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis


UBI - Gültigkeitsbereich und Zweck

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Beispiele: Für Skipper in Holland gelten das Ijsselmeer und die Wattengewässer bis zu den Inseln noch als Binnenfunk. Die deutschen Schifffahrtsstraßen 1-3 können sowohl mit Seefunk als auch mit Binnenfunk befahren werden. Als Skipper kommt man mit der Bootsüberführung über die Elbe nur bis zum Beginn des Elbeseitenkanals. Auf dem Mittellandkanal ist UBI erforderlich.

Nächste UBI-Kurse

Voraus­setzungen

Für den Erwerb des UBI ist nur das Mindestalter zu beachten.

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • (Am tag der Zulassung min. 14 Jahre + 9 Monate)

Für das UKW-Sprechfunkzeugnis werden ausschließlich Deutsche Sprachkenntnisse benötigt.

Theorie­prüfung

Die theoretische Prüfung findet anhand der Beantwortung eines Multiple-Choice Fragebogens statt. Die Auswahl der Fragen stammt aus dem 130 Fragen umfassenden UBI-Fragenkatalogs und umfasst folgende Themenbereiche:
  • Technik der Funkanlagen
  • Frequenzen und deren Verwendungszweck
  • Funkstellen

  • Verkehrskreise

  • Verschiedene Funkverkehrsarten & Rangfolge

  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)

Praxis­prüfung

Die Praxisprüfung des UBI umfasst die folgenden Themenbereiche:

  • Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (Bsp.: Kanalwahl, Einstellen d. Sendeleistung, Bedienung d. Squelch)
  • Binnenschifffahrtsfunk / Routineverkehr (Bsp.: Beantwortung von Anrufen, Anruf an eine oder alle Funkstellen)

  • Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr

Für Inhaber des SRC oder LRC können ist eine verkürzte Praxisprüfung möglilch. 

Weitere Informationen zu UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) wie beispielsweise Hinweise zum Prüfungsablauf, Beispiele für die praktischen Prüfungsteile sowie den aktuellen Fragenkatalog können auf der Webseite vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik eingesehen werden:

ABVT - UBI / Amt für Binnen-Verkehrstechnik, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Ausbildung, UBI, SRC, LRC, Funk, Funkzeugnis

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Ausbildung Scheine

Führer­scheine und Segel­aus­bildung

Sport­boot­führer­schein (SBF) Binnen und See, Sport­küsten­schiffer­schein (SKS), Skipper­training, Sport­see­schiffer­schein (SSS), Sport­hoch­see­schiffer­schein (SHS)

Bootsführerscheine und Befähigungsnachweise

Wer auf deutschen Gewässern ein Boot mit mehr als 11,03 KW (15 PS) führt, muss im Besitz des Sportbootführerschein Sees (SBF See) sein, der international anerkannt ist. SKS und SSS sind freiwillige Scheine, die weiterführende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Seemannschaft, Wetter, Seerecht und Navigation bescheinigen.
Seit 2007 muß der Skipper eines nicht-ausrüstungspflichtigen Schiffes mit Funkgerät im Besitz eines gültigen amtlichen Funkscheins sein - auch Charterskipper und auf Binnenrevieren.
Wenn du einen Schein machen möchtest, dann empfehlen wir die Ausbildung bei der SRN. Wir bilden aus nach dem Lernzielkatalog des DSV.
  • SRC
  • SBF See
  • SKS
  • SSS

Deinen Ansprechpartner findest Du über Kontakt Aus- und Weiterbildung

Sportbootführerschein See (SBF See)


Sportbootführerschein Binnen und See (SBF) ab 2018

SBF-See - Gültigkeitsbereich und Zweck

Der SBF-See berechtigt ein Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen unter Segel und Motor zu führen. Er ist für Sportboote ab 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben.
Das für die Prüfung erforderliche theoretische Fachwissen bieten wir als Abendkurs und als Kompaktkurs an: Der Abendkurs findet an 7 Abenden (1 mal pro Woche 2,5 Stunden) statt, der Kompaktkurs findet nach Absprache an Wochenendtagen statt.
Während der Kursdauer findet die praktische Ausbildung in der Region statt. Wir fahren 3 Fahrstunden à 45 Minuten in "Zweier-Teams", d.h. während der eine Teilnehmer fährt, schaut der andere zu und umgekehrt, das erhöht den Lerneffekt erheblich. Somit ist jedes Team 1 x 3 Zeitstunden (2 x 45 Minuten fahren, 2 x 45 Minuten zusehen) und 1 x 1,5 Zeitstunden auf dem Wasser.

Voraus­setzungen

Für den Erwerb des UBI ist nur das Mindestalter zu beachten.

  • Mindestalter
    Ohne Antriebsmaschine: 14 Jahre (13 J + 9 Monate am Tag der Zulassung)
    Mit Antriebsmaschine: 16 Jahre (15 J + 9 Monate am Tag der Zulassung)

  • Ärztliches Zeugnis zum Nachweis ausreichenden Seh-, Farbunterscheidungs- und Hörvermögens

  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnis (nicht bei Minderjährigen)

Theorie­prüfung

Die theoretische Prüfung findet anhand der Beantwortung eines Multiple-Choice Fragebogens sowie der Lösung einer Navigations-Kartenaufgaben mit mehreren Unterpunkten statt.

Die Auswahl der Fragen des SFB-See-Fragenkatalogs und umfasst folgende Themenbereiche:

  • Verkehrsrecht

  • Schiffsführung

  • Wetter

  • Umwelt

  • Schiffstechnik

  • Spezielle Frage zu den jeweiligen Antriebsarten (Segel und/oder Motor)

Praxis­prüfung

Die Praxisprüfung des SBF-See umfasst die folgenden Themenbereiche:

  • Anlegen, Ablegen, Rettungs­manöver

  • Manöver: Fahren nach Kurs / Kompass / Schiff­fahrts­zeichen / Land­marken, Wenden auf engem Raum, Kurs­gerechtes Aufstoppen

  • Anlegen von Rettungs­weste / Sicher­heits­gurt

  • Schallsignale

  • Ausführung von Knoten sowie Erklärung derer Verwendung (Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Rundtörn mit 2 halben Schlägen, Webleinstek und Webleinstek auf Slip sowie Belegen einer Klampe mit Kopfschlag)

Der aktuelle Fragenkatalog kann auf der Webseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unter folgendem Link eingesehen werden:

  • Durch eine kleine zusätzliche Theorieprüfung kann gleichzeitig der SBF-Binnen erworben werden, da die praktische Prüfung des SBF-See für den SBF-Binnen anerkannt wird. Für die Besonderheiten des SBF-Binnen ist ein 8. Kursabend vorgesehe
  • Wir bieten die Ausbildung zu den Scheinen SBF-See und SKS auch als Kombikurs an.

www.elwis.de, SBF-See Fragen- und Antwortenkatalog

www.elwis.de, SBF-See Navigationsaufgaben

Nächste SBF-See-Kurse

Unterrichtsmaterialien SBF See

Für die Teilnahme am SFB See Kurs benötigen alle Teilnehmer*innen zwingend ihr persönliches "Skipperset" (Details siehe unten).
Als Begleitlektüre empfiehlt die SRN das Lehrbuch von Axel Bark.

  • Skipperset

    zwingend benötigt

    Skipperset, auch Navigationsset oder Ausbildungsset für SBF See genannt bestehend aus:

    • Marinezirkel
    • Kursdreieck
    • Anlagedreieck
    • "weicher" Bleistift
    • Anspitzer
    • Radiergummi

    z.B. "HanseNautic Skipperset", erhältlich z.B. bei HanseNautic Produktnummer: 22905, für etwa 25,- €, Link

  • Buch

    empfohlen!

    Titel: "Sportküstenschifferschein & Sportbootführerschein See"
    Autor: Axel Bark
    ISBN: 978-3-667-12798-3
    Preis: ca. 49,90 €
    Erschienen im Delius Klasing Verlag, Link

Sport­küsten­schiffer­schein (SKS)


Sportbootführerschein Binnen und See (SBF) ab 2018

SKS - Gültigkeitsbereich und Zweck

Ausbildung und Prüfung des Sportküstenschifferschein (SKS) sind abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (12 Seemeilen-Grenze).
Das für die Prüfung erforderliche theoretische Fachwissen wird in einem Kurs mit 11 Abendveranstaltungen (1 mal pro Woche) vermittelt. Baldmöglichst nach Ende des Kurses wird üblicherweise die Theorie-Prüfung abgelegt.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Ausbildungstörns, an dessen Ende die Praxis-Prüfung abgelegt wird.

Voraus­setzungen

Für den Erwerb des Sport­küsten­schiffer­scheins sind folgende Voraus­setzungen erforderlich
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Besitz des Sport­bootführer­schein (SBF) See
  • Nachweis von Praxiserfahrung von min. 300 Seemeilen die auf Yachten mit entsprechender Antriebsart zurückgelegt wurden.

Theorie­prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus mindestens zwei Teilen:
  • Schriftliche Beantwortung im Freitext einer Fragenauswahl des Amtl. Fragenkatalogs. Die Prüfungsfragen stammen aus den Themengebieten Navigation, Seemannschaft, Schiffahrtsrech und Wetterkunde.
  • Lösung einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe)
  • Ggfs. einer mündllichen Ergänzugsprüfung

Praxis­prüfung

Die Praxisprüfung erfolgt typischerweise am Ende eines Ausbildungstörns während dem die Prüfungsrelevanten Themen intensiv geübt werden. Diese sind:
  • Rettungsmanöver unter Motor & unter Segel

  • Ablegen und Anlegen unter Maschine

  • Segelmanöver: Wende, Halse, Q-Wende, Beidrehen, Beiliegen, Segel setzen, Segel Einreffen / Ausreffen, Aufschießer segeln

  • Manöver unter Antriebsmaschine: Anlegen, Ablegen, Aufstoppen, Wenden auf engem Raum

  • Seemannschaft, Notrolle, Handhabung der Rettungsweste und Lifebelt, Wetterkunde, Navigation, Motor und Elektrik

  • Wir bieten die Ausbildung zu den Scheinen SBF-See und SKS auch als Kombikurs an.
  • Die beiden Teilprüfungen (Theorie/Praxis) müssen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Die Reihenfolge ist beliebig. Voraussetzung ist der Besitz des SBF-See und der Nachweis von mindestens 300 zurück gelegten Seemeilen.

Der aktuelle Fragenkatalog kann auf der Webseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unter folgendem Link eingesehen werden:

www.elwis.de, SKS-See Fragen- und Antwortenkatalog

Nächste SKS-Kurse

Sport­see­schiffer­schein (SSS)


Sportbootführerschein Binnen und See (SBF) ab 2018

SSS - Gültigkeitsbereich und Zweck

Ausbildung und Prüfung des Sportseeschifferscheins (SSS) ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel an allen küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen vom Land sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Der SSS ist vorgeschrieben für die gewerbliche Fahrt auf Sportbooten in Küstengewässern.
Voraussetzung für den SSS ist der Nachweis von 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter. Wer schon den SKS besitzt muss nur noch 700 sm nach der SKS Prüfung nachweisen.

Ausbildung

Theorie

Aufbauend auf den SKS-Schein werden weitergehende Kenntnisse in Navigation inklusive Strom und Gezeiten, Recht, Seemannschaft und Meteorologie vermittelt. Die Theorieausbildung endet mit vier Prüfungen (Navigation / Recht / Seemannschaft / Meteorologie), die üblicherweise baldmöglichst nach dem Kurs vor einer Prüfungskommission des DSV abgelegt werden.

Praxis

Praxis: Im Rahmen eines Ausbildungstörns werden Schiffstechnik, Steuern und Segelmanöver inklusive MOB, Hafenmanöver und Ankern, elektronische Navigation und Radarkenntnisse vermittelt. Die Praxisausbildung endet mit einer Prüfung, die in der Regel am Ende eines Ausbildungstörns abgelegt wird - vor einer Prüfungskommission des DSV.

Prüfung

Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (Schriftlichen) Prüfung und einer Praktischen Prüfung. Ggfs. kann es zu einer Mündlichen Prüfung kommen.

Theorie

In der theoretische Prüfung sind umfangreiche Kenntnisse der folgenden vier Fächer nachzuweisen:
  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
Hierbei handelt es sich um unabhängige 4 Teilprüfung die in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden können.

Praxis

In der praktische Prüfung müssen die Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern unter Antriebsmaschine und unter Segel umgesetzt und angewendet werden.
  • Handhabung der Yacht
  • Bordtechnik
  • Rettungsmanöver
  • Notfallmanagement
  • Navigation (unter Verwendung nautischer Literatur, Seekarten in Papierform und elektronischer Form - ECS, Electronic Chart System ), Routenplanung)
  • Wetterkunde
Für die Absolvierung aller Prüfungsteile gelten bestimmte Fristen. Alle Prüfungsteile zusammen (Theorie und Praxis) müssen innerhalb von 36 Monaten abgelegt werden. Die Reihenfolge ist beliebig. Die Teilprüfungen der theoretischen Prüfung müssen jedoch binnen 24 Monaten abgelegt werden.

Nächste SSS-Kurse

Das Kursangebot richtet sich beim SSS nach der Nachfrage. Die SRN bietet diesen Kurs auf Nachfrage für erfahrene Schiffsführer an.

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Weiterbildungen

Weiterbildung

Weiterbildungen zu speziellen Themen rund ums Segeln

Weiterbildungen

Wir organisieren interne Weiterbildungen zu speziellen Themen rund ums Segeln. Unsere Referenten sind im Regelfall sowohl Fachleute wie Arzt, als auch erfahrene Segler, die ihre Erfahrungen einbringen. So ist bei uns immer sichergestellt, dass Theorie nicht grau sondern praxisbezogen ist.
Zum Beispiel bei Seminaren wie:
  • Hafenmanöver-Training
  • Skippertraining
  • Medizin auf See
  • Motorenkunde
  • Astronavigation
  • und vieles mehr

Aktuelle Weiterbildungsveranstaltungen

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Ausbildung Praxis

Scheine Praxis

Im Anschluss an die Theoriekurse der Scheine SKS und SSS

Scheine Praxis

Im Anschluss an die Theoriekurse der Scheine SKS und SSS organisieren wir Ausbildungstörns mit anschließender Prüfung vor einer Prüfungskommission des DSV.

SKS

SSS

Ausbildung

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Kursanmeldung

Kurs­an­meld­ung

Teilnamhe­bedingungen und Formulare

Teilnahme­voraus­setzung­en für unsere Kurse...

  • Mitgliedschaft in der SRN

    Für die Theoretische Ausbildung ist keine Mitgliedschaft in der SRN erforderlich.

    Anders ist es bei der Teilnahme an Ausbildungstörns wie z.B. für den SKS der SSS. Für eine Teilnahme an einem SRN-Törn muss eine Mitgliedschaft bestehen.

    Du bist noch kein SRN-Mitglied? Kein Problem!
    Wir bieten auch eine Schnupper­mitgliedschaft an.

  • Lastschrift

    Die Teilnahmekosten werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen.

Infos zur Mitgliedschaft

Formulare...

Anmeldung zum Kurs und Einzugs­ermächtigung

Um dich zu einem Kurs der SRN anzumelden musst du dich oneline (Aktuelle Ausbildungskurse) für den Kurs anmelden.
Bist du unter 18Jahre müssen zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten folgendes Formulare ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitbringen:

Kurs Anmeldeformular

Die Teilnahmebestätigung wird per email geschickt.

Bitte beachten!

  • Für jeden Kursteilnehmer ist eine Anmeldung erforderlich
  • Die Kursanmeldung von Minderjährigen Teilnehmern muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
  • Die Abbuchungsermächtigung muss vom Kontoinhaber unterschrieben sein.

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Ausbildung

Ausbildung

Segelausbildung bei der SRN

Segelausbildung bei der SRN


Bei aller Freiheit auf dem Wasser: Um eine Yacht sicher führen zu können - auch im Hafen, in engem Fahrwasser oder bei viel Wind und Welle - ist viel Können und Erfahrung erforderlich.
Und noch erheblich mehr Know-how ist Voraussetzung, um Offshore und auf Schifffahrtsstraßen die Verantwortung als Skipper zu übernehmen. Praxisorientierte Ausbildung und Weiterbildung wird deshalb bei uns groß geschrieben. An unseren Kursen kann jeder Segelinteressierte teilnehmen.
  • Qualität statt Quantität

    Statt möglichst schnell vermitteln wir erforderliches Wissen so gründlich wie möglich. Für diesen Anspruch investieren wir in die Ausbildung mehr Zeit als üblich.
  • Fundierte Ausbildung

    Unser Anliegen ist es, mehr zu bieten als die Teilnehmer unserer Kurse und Ausbildungstörns gerade mal so fit zu machen, daß die jeweilige Prüfung bestanden wird.
  • Kleine Gruppen, große Wirkung

    Der für die Scheine notwendigen Theorie widmen wir uns hier in der Region - vornehmlich im Winter. Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde, Seemannschaft und Funk sind dabei die Themen, die wir in kleinen Gruppengrößen unterrichten.

  • Praktische Ausbildung im Sommer

    In der wärmeren Jahreszeit folgt die Praxis auf See. Im Rahmen eines Ausbildungstörns wird über das hinaus vermittelt und trainiert, was bei der anschließenden Prüfung beherrscht werden muss.
  • Man lernt nie aus

    Einen hohen Stellenwert hat bei uns auch die Weiterbildung, damit unsere Mitgliedern immer noch ein bisschen besser werden. Im Bereich der Theorie veranstalten wir Seminare zu den verschiedensten Themen. Die praktische Weiterbildung findet bei uns auf jedem Törn und auf speziellen Trainingsstörns statt.
  • Praxisnah und Motiviert

    Unsere Kurse, Seminare und Ausbildungstörns werden von Praktikern geleitet die hoch motiviert und mit leidenschaft bei der Sache sind.

Das Ausbildungsangebot der SRN


Das Ausbildungsangebot der SRN umfasst Sportbootführerschein See (SBF See), Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen), Sportküstenschifferschein (SKS) sowie den Sportseeschifferschein (SSS).
Sowohl Theorieuntericht als auch die praktische Ausbildung werden vom Ausbildungsteam der SRN durchgeführt.
Neben der Führscheinausbildung bildet die SRN auch die jeweils erforderlichen Sprechfunkzeugnisse UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) aus.
Zu allen Ausbildungsschritten organisiert die SRN auch die Teilnahme ihrer Schüler an den jeweiligen Prüfungen in Theorie und Praxis und bietet somit einen Rundumservice - von der Beratung welche Scheine ihr benötigt bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Prüfung.

Theoretische Ausbildung

Wir bieten Ausbildungen zu den Scheinen SBF See, SKS, SSS und SRC an.

Praktische Ausbildung

Alles zur praktischen Segel-Ausbildung SKS und SSS mit dem SRN.

Weiterbildungen

Wir bieten stetig theoretische Weiterbildungen an.

Funk

Ausbildung zu den Sprechfunkzeugnissen, UBI, SRC, LRC

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Mitgliedschaft

SRN MITGLIED­SCHAFT

Mehr erfahren...

SRN Mitgliedschaft

 

Die Segel­sport­vereinigung Rhein/­Neckar e.V. bietet eine Plattform für das gemeinsame Seesegeln, sowie Aus- und Weiterbildung, organisiert von Mitgliedern für Mitglieder.

Im Zentrum stehen die gemeinsamen Törns, Fahrten- und Wettsegeln auf See- und Binnengewässern und allgemein die Pflege und Förderung des Segelsports.
Wir organisieren auch regelmäßige Segler-Treffs, sowie ein Sommer- und ein Winterfest, die für alle Mitglieder und Interessierten offen sind.

Um an einem Törn teilzunehmen, muss man ein Mitglied der SRN sein. Interessierten Neumitglieder bieten wir eine Schnupper­mitgliedschaft für das erste Jahr an.

Bist Du interessiert daran bei der SRN Mitglied zu werden? Dann schaue dir unsere verschiedenen Mitgliedschaften an.

Erfahre wie Du Mitglied werden kannst...

Mach bei uns fest

Mitglied werden...

Zunächst sollte man sich die Satzung der Segel­sport­vereinigung Rhein/­Neckart e.V. durchlesen und sich über die verschiedenen Arten der Mitglied­schaft informieren. (Jugend-, Einzel- & Familien- und Schnupper­mitglied­schaften) 
Informationen über die Höhe und die Erhebung des Mitglieds­beitrags je nach Art der Mitglied­schaft haben wir weiter unten für Dich übersichtlich zusammen­gefasst.

Danach einfach den Antrag auf Mitgliedschaft sowie den Vordruck für die Abbuchungsermächtigung herunterladen und ausdrucken.
Anschließend beide Blätter ausfüllen und rechtsverbindlich unterschrieben an die auf dem Mitgliedsantrag angegebene Postanschrift senden. Schon kurze Zeit später werden wir Kontakt aufnehmen..

Mitglied­schaft & Beiträge

Jugendliche und Azubis

10€/Jahr

Für Jugendliche ab 10 Jahren oder noch in der Ausbildung.

Beitreten

Einzelmitgliedschaft Erwachsene

60€/Jahr

Euro für die Einzelmitgliedschaft eines Erwachsenen.

Beitreten

Paare und Familien

80€/Jahr

Für Paare und Familien solange die Kinder unter 10 Jahre alt sind.

Beitreten

Schnupper-Mitgliedschaft

ab 30€/Jahr

Für Einzelmitglieder. Eine Schnupper- mitgliedschaft für Familien beträgt 40€.*

Beitreten

Erhebung des Mitgliedsbeitrags

Der Beitrag ist satzungsgemäß als Jahresbeitrag zu entrichten und wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen.

Zusatzkosten

Der Mitgliederbeitrag ist so bemessen, dass er die organisatorischen Kosten des Vereins deckt. Daher sind bestimmte Angebote - wie beispielsweise Kurse und Seminare - mit einer Teilnahmegebühr verbunden.

Nicht sicher? Schnupper doch rein...

Wer sich noch nicht sicher ist, ob die SRN der richtige Verein für ihn ist, kann uns testen und "Schnuppermitglied" werden. Die Schnuppermitgliedschaft endet automatisch zum Jahresende, sofern kein Antrag auf Übergang in eine ordentliche Mitgliedschaft gestellt wird. Unabhängig vom Beginn beträgt der Beitrag einer "Schnuppermitgliedschaft" 30 Euro für Einzelmitgliedschaft und 40 Euro für Familien.

Jetzt Mitglied werden

Mitglieds­antrag

Einfach den Antrag auf Mitgliedschaft sowie den Vordurck für die Abbuchungsermächtigung herunterladen und ausdrucken. Anschließend beide Blätter ausfüllen und rechtsverbindlich unterschrieben absenden. Schon kurze Zeit später werden wir Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten:

  • Unterschrift

    Der "Antrag auf Mitgliedschaft" muss von allen die Mitgliedschaft beantragenden Personen unterschrieben sein.
  • Abbuchungs­ermächtigung

    Die Abbuchungsermächtigung muss vom Kontoinhaber unterschrieben sein.
  • Minderjährige & Erziehungsberechtigte

    Hinter der Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten muss vermerkt sein: Erziehungsberechtigte:r.

    Minderjährige können Einzelmitglied werden. Zusätzlich zur Unterschrift eines Minderjährigen, der allein Einzelmitglied werden möchte, muss der "Antrag auf Mitgliedschaft" von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

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Satzung

Satz­ung

* In der Satzung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die grammatikalische Männlichkeitsform verwendet. Alle in der Satzung geregelten Funktionen können von Männern und Frauen in gleicher Weise wahrgenommen werden.
§1 Name / Sitz / Geschäftsjahr

1

Der Verein führt den Namen „Segelsportvereinigung Rhein/Neckar e.V.“ (SRN).

2

Sitz des Vereins ist Mannheim. Der Verein ist dort in das Vereinsregister eingetragen.

3

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck und Gemein­nützig­keit

1

Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Segelsports durch Fahrten- und Wettsegeln auf See- und Binnengewässern. Er verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit, die Jugend und die Vereinsmitglieder für den Segelsport zu begeistern, hierfür aus- und weiterzubilden und den Erfahrungsaustausch unter Seglern zu fördern.

2

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

3

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Soweit Vergütungen erfolgen, werden diese durch eine Vergütungsordnung geregelt.

4

Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung des Vereins weder Beiträge noch Anteile des Vereinsvermögens zurück.
§3 Erwerb der Mitglied­schaft

1

Mitglied des Vereins kann jede Person werden.

2

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrags durch den Vorstand und der Zahlung des Jahresbeitrags sowie ggf. beschlossener Umlagen.

3

Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die aktiv den Segelsport betreiben.

4

Ehrenmitglieder können aktive Mitglieder werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitgliedschaft entsteht durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

5

Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die den Verein durch persönlichen und/oder materiellen Einsatz fördern. Fördermitgliedschaft entsteht durch Beschluss des Vorstands.
§4 Rechte und Pflichten aktiver Mitglieder

1

Alle Vereinsmitglieder haben ab dem 14. Lebensjahr das aktive und ab dem 18. Lebensjahr auch das passive Wahlrecht und können sich an den Mitgliederversammlungen durch Anträge und Abstimmungen beteiligen.

2

Die Mitglieder erkennen verbindlich die Satzung, Ordnungen und sonstigen Bestimmungen des Vereins an.

3

Von den Mitgliedern werden nach Maßgabe einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung Beiträge erhoben.

4

Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung außerordentlicher finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können von den Mitgliedern Umlagen erhoben werden. Über die Erhebung einer Umlage und deren Höhe entscheiden alle stimmberechtigten Mitglieder mit einer Mehrheit von mindestens 2/3. Die Abstimmung kann auch im schriftlichen Verfahren erfolgen. Im Falle einer Umlagenerhebung hat jedes Mitglied ein außerordentliches fristloses Austrittsrecht.

5

Der Vorstand ist in begründeten Fällen berechtigt die Beitragszahlung zu stunden oder die Beitragszahlung ganz oder teilweise zu erlassen. Hierüber ist die Mitgliederversammlung ohne Namensnennung zu informieren.
§5 Beendigung der Mitglied­schaft

1

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod - bei juristischen Personen durch Löschung - oder durch Ausschluss aus dem Verein.

2

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Geschäftsjahresende zulässig.

3

Durch Beschluss des Vorstands kann ein Mitglied wegen 1 schwerwiegendem Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder wenn es mit der Zahlung eines 2 Mitgliedsbeitrages oder einer 3 beschlossenen Umlage im Rückstand ist und den Mitgliedsbeitrag oder die Umlage trotz schriftlicher Mahnung nicht entrichtet aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss und der Grund des Ausschlusses sind dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied ist im Fall 1 vorher zu hören. Die Anhörung soll mündlich erfolgen und ist zu protokollieren; sie kann auch schriftlich erfolgen. Das Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb eines Monats schriftlich Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.

4

Im Falle der Beendigung oder des Ruhens der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle dem Verein gehörenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich an den Verein zurückzugeben.
§6 Organe des Vereins

1

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§ 7) und der Vorstand (§ 8).
§7 Mitglieder­versammlung

1

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

2

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet grundsätzlich im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahrs statt.

3

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand. Die Einberufung erfolgt grundsätzlich per eMail. Soweit ein Mitglied über keine eMail-Adresse verfügt ist der Vorstand verpflichtet dieses Mitglied schriftlich einzuladen. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen - ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist das Datum der Absendung der eMail bzw. des Poststempels.

4

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Vorstand einzuberufen:

  • wenn dies der Vorstand beschließt
  • wenn mindestens 33% der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen.

Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gelten bis auf die Einladungsfrist die gleichen Einladungsmodalitäten wie für eine ordentliche Mitgliederversammlung.

5

Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorsitzenden, ersatzweise vom 2. Vorsitzenden geleitet. Bei Verhinderung dieser Personen kann die Mitgliederversammlung auch ein anderes Mitglied als Versammlungsleiter wählen. Für die Wahl des Vorstands bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter, der insoweit die Versammlung leitet.

6

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen aktiven Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Vereins, soweit sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Jedes aktive Vereinsmitglied (auch Mitglieder des Vorstands) hat eine Stimme. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.

7

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenenthaltungen bleiben für Entscheidungen unberücksichtigt. Für Satzungsänderungen gelten die Bestimmungen des § 11 dieser Satzung.

8

Die Wahl der Vorstandsmitglieder, sonstige personelle Entscheidungen sowie Abstimmungen erfolgen öffentlich, soweit nicht auf Verlangen eines Mitgliedes eine geheime Abstimmung durchzuführen ist.

9

Die Mitgliederversammlung berät über den Jahresbericht des Vorstands, den Finanz- und Kassenbericht, den Bericht der Kassenprüfer und die aktuellen Zielsetzungen des Vereins. Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und die Kassenprüfer, sie entlastet den Vorstand und entscheidet über vorliegende Anträge. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.

10

Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über Satzungsänderungen, Beitragsordnung, Vergütungsordnung und über alle anderen für die Mitglieder verbindlichen Ordnungen und Regelungen des Vereins. Sie entscheidet ferner über Anträge von Mitgliedern oder vom Vorstand, die bis eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wurden. Über die Aufnahme später (auch noch während der Sitzung) gestellter Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

11

Die erschienenen Mitglieder tragen sich in eine Anwesenheitsliste ein. Über den Verlauf jeder Mitgliederversammlung wird vom Schriftführer oder dessen Vertreter ein Protokoll gefertigt, das die Berichte des Vorstands, der Kassenprüfer und die Beratungen und Beschlüsse zu allen Tagesordnungspunkten wiedergibt. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

12

Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird spätestens 8 Wochen nach der Mitgliederversammlung im nur Mitgliedern zugänglichen Bereich der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Sofern dies nicht möglich ist, wird Vereinsmitgliedern auf deren Wunsch eine Kopie des Protokolls ausgehändigt.
§8 Vorstand

1

Der Vorstand besteht aus:

  • den geschäftsführenden Vorständen (1. Vorsitzender / 2. Vorsitzender / Schatzmeister),
  • den Fachvorständen entsprechend der Anzahl aktiver Abteilungen (z.B. für: Aus- und Weiterbildung / Törns und Skipper / Regatta / Kommunikation),
  • dem Schriftführer.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn bei fristgerechter Ladung mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

2

Bei Ausscheiden des 1. Vorsitzenden tritt der 2. Vorsitzende an dessen Stelle. Dies gilt nur im Innenverhältnis.

3

Jedes aktive Vereinsmitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann in den Vorstand gewählt werden. Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt; dies gilt nicht bei der Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch die Mitgliederversammlung. Das Recht eines Vorstandsmitglieds zum Rücktritt aus persönlichen Gründen bleibt unberührt.

4

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die den Mitgliedern bekannt gegeben wird.

5

Die Mitglieder des Vorstands arbeiten ehrenamtlich. Sie können für Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstehen, auf Nachweis angemessenen Ersatz erhalten wenn dies der SRN finanziell möglich ist. Das weitere Verfahren wird in der Vergütungsordnung des Vereins geregelt.

6

Scheiden mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand aus, darf der verbleibende Restvorstand nur noch eine Notgeschäftsführung wahrnehmen. Ist die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung länger als sechs Monate, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl neuer Vorstandsmitglieder einzuberufen.
§9 Aufgaben des Vorstands

1

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung oder Ausschüssen vorbehalten sind.

2

In Notsituationen darf jedes Mitglied der geschäftsführenden Vorstände allein Geschäftsführungsentscheidungen treffen. Hierüber müssen alle Vorstandsmitglieder schnellstmöglich informiert werden.

3

Jedes Mitglied der geschäftsführenden Vorstände vertritt den Verein im Außenverhältnis jeweils alleine.

4

Die geschäftsführenden Vorstände dürfen Einzelverpflichtungsgeschäfte (z.B. Bootscharter) für den Verein mit Wirkung nach innen und außen bis zur Höhe von 5.000 Euro tätigen. Über diesen Betrag hinausgehende Einzelverpflichtungsgeschäfte erfordern einen Beschluss des Gesamtvorstandes.

5

Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte für den Verein (z.B. Kauf von Ausrüstung, Bootskauf) dürfen die geschäftsführenden Vorstände mit Wirkung nach innen und außen bis zur Höhe von 10.000 Euro tätigen. Über diesen Betrag hinausgehende Erwerbs- oder Veräußerungsgeschäfte erfordern einen Beschluss der Mitgliederversammlung.

6

Vorrangige Aufgabe des 1. und des 2. Vorsitzenden ist es darüber hinaus dem Verein Impulse zu geben und zu koordinieren.

7

Der Schatzmeister führt die Kasse und den Zahlungsverkehr. Er ist gegenüber den Mitgliedern für eine ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich und erstellt am Ende eines jeden Geschäftsjahrs einen Kassenbericht und einen Vermögensstatus.

8

Die Fachvorstände sind für ihren jeweiligen Fachbereich verantwortlich und vertreten diesen im Vorstand. Sie können Ausschüsse für fachbezogene Projekte berufen.
§10 Kassenprüfung

1

Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins auf zwei Jahre gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung und beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenprüfung die Entlastung des Vorstands.

2

Die Kassenprüfer erhalten spätestens 4 Wochen vor einer Mitgliederversammlung vom Schatzmeister alle erforderlichen Unterlagen (Buchungen, Belege, Kontoauszüge, elektronische Dateien etc.) sowie ggf. erforderliche Protokolle über z.B. Beschlüsse der Mitgliederversammlung und/oder des Vorstands zu finanziellen Belangen.
§11 Änderungen der Satzung

1

Änderungen der Satzung können nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf die geplante Satzungsänderung ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. Der Einladung ist der Änderungsentwurf beizufügen. Die Satzungsänderung kann nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Es müssen mindestens 25 Prozent der aktiven Mitglieder anwesend sein.
§12 Auflösung des Vereins

1

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

2

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ (DGzRS), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§13 Anwendung dieser Satzung

1

Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung im Vereinsregister in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.
Vorstandsvollmacht
Vorstandsvollmacht für das amtsgerichtliche Eintragungsverfahren
Die Mitgliederversammlung bevollmächtigt den geschäftsführenden Vorstand zur Vornahme von Abänderungen dieses Satzungsentwurfs, soweit einzelne Formulierungen des Entwurfs vom Amtsgericht (Registergericht) gerügt bzw. zu einer Versagung der Eintragung im Vereinsregister führen würden.
Die Vollmacht erlischt mit Eintragung der geänderten Satzung im Vereinsregister. Die Mitgliedschaft ist über die vorgenommenen Änderungen in geeigneter Weise zu informieren.
So beschlossen durch die Mitgliederversammlung in Mannheim am 17. Juli 2021.
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Über den Verein

Über den Verein

Die SRN stellt sich vor.

Begeisterte Segler gründeten 1987 die Segelsportvereinigung Rhein/Neckar - kurz SRN genannt - als Plattform für Gleichgesinnte in der Region, um gemeinsam in Mittelmeer, Ostsee und Nordsee zu segeln. Inzwischen sind wir ca. 100 Mitglieder zwischen sechs und 80 Jahren.

Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Segelsports durch Fahrten- und Wettsegeln, insbesondere auf Seegewässern wie Nord- und Ostsee, Atlantik  und Mittelmeer. Er verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit, die Jugend und die Vereinsmitglieder für den Segelsport zu begeistern, hierfür aus- und weiterzubilden und den Erfahrungsaustausch unter Seglern zu fördern.

Der Verein  veranstaltet zu diesem Zweck Fahrtentörns aller Art vom dreitägigen Schnuppertörn auf dem Ijsselmeer über ein- und zweiwöchige Törns in Mittelmeer, Ost- und Nordsee  bis zu  anspruchsvollen Törns z.B. in der Bretagne und auf den Kapverdischen Inseln.

Für alle etwas dabei

Besonders wichtig ist den Vereinsmitgliedern hierbei die Förderung des Familiensegelns
und des gemeinsamen Segelns von Jung und Alt
. Das Segeln im Familienkreis wird speziell gefördert, z.B. durch eine entsprechende Ausrichtung des großen Sommertörns der SRN. Hier segeln Jung und Alt, Familien, Paare und Einzelpersonen, Anfänger und erfahrene Seebären gemeinsam in einer Flottille von mehreren Yachten. Es gibt hierbei das Angebot,  dass Eltern und Jugendliche gemeinsam in der Flottille segeln, die Jugendlichen aber auf speziellen Jugendbooten.

Der Verein fördert das Regattasegeln auf hoher See. Ein bis zwei Crews der SRN nehmen jedes Jahr am Kornati-Cup teil, einer hochrangig besetzten Seeregatta in Kroatien. Auf dem großen Sommertörn wird der SRN-Cup ausgesegelt. Seit 2016 ist die SRN Ausrichter des jährlich stattfindenden Rhein-Neckar Seesegler Cups, bei dem die Segelvereine und Segelschulen aus der Metropolregion Rhein-Neckar bei einer mehrtägigen Regatta gegeneinander antreten.

Ausbildung

Der Verein bildet in Theorie und Praxis zu Schiffsführern aus (SBF-See, SKS, SRC(Funk) und SSS). Er vermittelt seemännisches Wissen in Weiterbildungen in Theorie wie Medizin auf See, Regattataktik und Schiffsmotorenkunde und Praxis wie Hafenmanöver-, Spinnaker- und Segelmanövertraining.

Der SRN fördert das Jugendsegeln im Verein durch eigene Jugendboote beim großen Sommertörn,  Jugendermäßigungen bei weiteren geeigneten Törns, Jugendsegelfreizeiten am Brombachsee und Theorie- und Praxisausbildung zu Schiffsführern See und Binnen (SBF und SKS).

Interessiert? Dann informiere dich hier und nimm Kontakt auf. Segler und solche die es werden wollen sind bei uns willkommen!

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Vorstand

Unser Vorstand

Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel

Vorstandsmitglieder

Geschäftsführender Vorstand

  • Holger Töllner

    1. Vorsitzender

  • Dr. Rüdiger Arndt

    2. Vorsitzender

  • Nicole Schwenk

    Schatzmeisterin

Erweiterter Vorstand und Fachabteilungen

  • Dirk Grützmann

    Schriftführer

  • Bernhard Roth

    Törns

  • Samantha Ellis

    Newsletter

  • Rainer Dierschke

    Praktische Ausbildung

  • Jan Hartmann & Nicole Schwenk

    Theoretische Ausbildung

Kontakt zu unserem Vorstand...

Adresse

Wachenheimer Str. 3
67127 Rödersheim

Um eine Nachricht an unseren Vorstand zu senden schreibst Du am besten eine Email.

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